Witzenhausen mit seinem umfassenden Studienangebot in Ökologischen Agrarwissenschaften und als Standort der Deutschen Genbank Kirsche bildete den Rahmen des 7. Symposiums. Marina Hethke, Leiterin des Tropengewächshauses und Kooperationspartner des Symposiums Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt, begrüßt die über 50 TeilnehmerInnen im Namen der Dekanin des Fachbereiches Ökologische Agrarwissenschaften Frau Prof. Dr. Ute Knierim. Hans-J. Bannier vom Pomologen-Verein begrüßt die Teilnehmer im Namen des Dachverbands und blickt auf die Gründungsjahre des Dachverbands zurück.
Eine Förderung der on farm-Erhaltung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium lässt sich nach Meinung von Thomas Meier (BMELV) (PDF, 1,5 MB) weniger leicht realisieren als die Erhaltung in Genbanken, da für die Umsetzung die Bundesländer zuständig seien und der Bund keine Weisungsbefugnis habe. Derzeit wird das EU-kofinanzierte ELER/GAK-Programm für 2014-2017 überarbeitet; der Fördergrundsatz genetische Vielfalt bleibt (trotz einer bisher nur geringen Umsetzung von Seiten der Bundesländer) bestehen und wird (im Unterschied zu bisher) an das landwirtschaftliche Förderprogramm „Markt- u. standortangepasste Landbewirtschaftung“ angekoppelt. Erstmals ist nicht nur Flächen-, sondern auch eine Sortenförderung, allerdings nur für Obst, vorgesehen. Die Förderung bleibt jedoch weiterhin auf landwirtschaftliche Betriebe begrenzt.. 2 Millionen Euro jährlich stehen außerdem für Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Verfügung. Ein neues Projekt des VERN wird Bildungs- und Netzwerkarbeit mit on-farm-Erhaltung verbinden. Des weiteren wird an der Roten Liste Gemüsesorten gearbeitet. (http://vern.de/wp-content/uploads/VERN-Newsletter 12-12.pdf) Grundsätzliche Änderungen bei der Förderung des Bundes (z.B. Zuständigkeiten des Bundes für Maßnahmen der biologischen Vielfalt, Förderung auch für Nicht-Landwirte) müssten, wenn gewollt, nach der nächsten Bundestagswahl in einem Koalitionsvertrag verankert werden. Das BMELV erstellt ein Nationales Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen, das in verschiedenen Entwürfen mehrfach vom Dachverband kommentiert worden ist.
Anforderungen an die Reform des EU Saatgutrechts angesichts seiner negativen Wirkung auf die landwirtschaftliche Vielfalt stellt Andreas Riekeberg (Saatgutkampagne) auf. Nicht nur Vielfaltssorten, auch die bäuerliche Landwirtschaft und Ökozüchter bräuchten besseren Marktzugang. Im derzeitigen Entwurf der EU-Kommission zeichne sich das Gegenteil ab. Außerdem bleibe mit den zahlreichen ‚delegated acts’ zu viel der Kommission überlassen und damit offen und möglicherweise stärker dem Einfluss der Industrielobby ausgesetzt. Neu im Entwurf sei auch die teilweise Privatisierung der Sortenprüfungen im Rahmen der Zulassung. Diese – so Andreas Riekeberg – sei kritisch zu beurteilen, da große Firmen ihre Sortenprüfungen dann selbst vornehmen würden; da die Sortenämter gehalten seien, kostendeckend zu arbeiten, würden in der Folge die staatlichen Sortenzulassungen für die übrigen Antragsteller noch teurer als bisher bzw. der Bestand der Sortenämter generell in Frage gestellt.
Hermann Freudenstein (PDF, 74 KB) vom Bundessortenamt sieht dagegen in den offenen Punkten des vorliegenden Saatgutrechtsentwurfs Chancen für die Vielfaltserhaltung. Die Zulassungspflicht diene dem Verbraucherschutz; Prüfungen seien für Erhaltungssorten jedoch nicht vorgesehen. In vielen kritischen Punkten hätte sich Deutschland mit biodiversitätsfreundlichen Vorschlägen nicht durchsetzen können. Es gäbe nur noch ein statt bisher zwei Prüfverfahren für Sortenschutz und Martzulassung, und das Zusammenbringen aller bisherigen Richtlinien und nationalen Verordnungen in eine einzige Regulierung für Ackerkulturen, Gemüse, Obst, Forst und Zierpflanzen, die unmittelbar in der gesamten EU gelten und durch delegierte Akte der EU Kommission ergänzt wird, sei eine Entbürokratisierung.
Hans-Joachim Bannier vom Pomologenverein informiert über die z.Zt. geplanten Durchführungsregelungen im Rahmen der EU-Richtlinie 2008/90. Für alte Sorten wird es danach keine Gebühren für eine Registrierung beim Bundessortenamt geben; die Sorten wurden vom Pomologenverein und vom Bund Deutscher Baumschulen gesammelt zur Registrierung eingereicht. Auch Handelsbeschränkungen für alte Sorten wird es nicht geben, zumindest soweit diese nur innerhalb Deutschlands sowie als sog. CAC-Material, d.h. als „optisch auf Viren kontrolliertes“ Material verkauft werden. Ein Verkauf als sog. vf- oder vt-Material („virusfrei“/ “virusgetestet“) sei dagegen selbst dann offiziell nicht zulässig, wenn die Pflanzen faktisch virusgetestet bzw. virusfrei seien. Auch namenlose oder anderweitig nicht beim Bundessortenamt gelistete Sorten könnten im Rahmen von Züchtung, Forschung oder für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt in kleinem Umfang verkauft werden. Als begrenzende Zahl sind hier von Seiten des BMELV 100 Pflanzen pro Sorte pro Betrieb pro Jahr angedacht. Mit dieser Zahl „könne man leben“. Für neu, d.h. nach 2012 entstandene oder gezüchtete Obstsorten habe sich der PV in der Vergangenheit für eine „Nischensorten-Regelung“ stark gemacht. Eine solche Regelung habe das BMELV in Aussicht gestellt als „Sorten ohne Wert für den kommerziellen Anbau“. Als begrenzende Verkaufszahl für solche „Nischensorten“ – gegenüber den beim BSA zugelassenen und kommerziell vermarkteten Sorten – habe man im BMELV eine Zahl von 500 Pflanzen pro Sorte pro Betrieb pro Jahr vorgeschlagen. Während Hans-J. Bannier diese Zahl etwas knapp bemessen sieht (es müsse möglich bleiben, dass ein Erwerbsobstbetrieb sich z.B. eine nur regional angepasste Sorte in ausreichender Stückzahl auch auf M9-Unterlagen nachziehen lasse), argumentiert das BSA mit dem Abstandsgebot zu den Sorten, für die ein Zulassungsverfahren obligatorisch bleibt.
Es wird lebhaft über administrative Lösungen diskutiert, z.B. ob im Rahmen der Saatgutrechtsreform eine kostenfreie Sammelregistrierung – wie heute beim Obst praktiziert – auch für Gemüsesorten anzustreben sei oder doch eher die Abschaffung der obligatorischen Registrierung, die bei Sorten ohne geistige Eigentumsrechte durch eine freiwillige Regelung ersetzt werden solle.
Beate Koller (Arche Noah, Österreich) betont die Notwendigkeit, die Saatgutrechtsreform nicht behördlich, sondern politisch anzugehen. Die derzeitige Situation, dass es eine Zulassung für Vielfaltssorten brauche, während Industriesorten sie weltweit vom Markt verdrängen, und gleichzeitig Genbanken hohe Kosten verursachen und aus öffentlichen Mitteln kaum noch finanziert werden können, sei bizarr. Sie plädiert für eine generelle Abschaffung der Zulassungspflicht bzw. deren Ersatz durch ein freiwilliges Zulassungsverfahren, welches nur solche Züchter in Anspruch nehmen, die sich von der Zulassung von normiertem, homogenem und staatlich geprüftem Saatgut Vorteile versprechen. Die generelle Zulassungspflicht sei dagegen vergleichbar mit der Entwicklung, selbstgebackene Kuchen wegen nicht standardisierter Zutaten (und möglicher Gesundheitsgefahren) aus Kindergarten und Schule zu verbannen, während plastikverpackter und ernährungsphysiologisch minderwertigerer Industrie-Kuchen jederzeit verteilt werden dürfe. Die Praxis des Nachbaues von Saatgut zu pflegen sei essentiell für die Ernährungssouveränität und dürfe von der Saatgutrechtsreform nicht behindert werden.
Susanne Gura vom Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt (VEN) stellt zusammenfassend fest, dass nicht nur Vielfaltssorten, sondern auch Sorten aus der Ökozüchtung und bäuerliche Sorten einen ungehinderten Zugang zum Markt bräuchten. Ein Verständnisproblem liege auch im engen Sortenbegriff (unterscheidbar, homogen, stabil) des Saatgutrechts, der für viele „Öko-Sorten“ nicht zuträfe. Der vorliegende Entwurf des Saatgutrechts werde derzeit in der EU –Kommission zwischen verschiedenen Generaldirektionen abgestimmt. Die DG SANCO erfährt dabei viel Kritik von anderen DGs; zuständig für die Vorschläge sei eine Mitarbeiterin der DG SANCO, die zuvor in der französischen Saatgutindustrie tätig war. Es gehe jetzt darum, den Vorabentwurf - es ist noch nicht der amtliche Entwurf - politisch mit dem Parlament zu diskutieren.
Wie bei jedem Symposium stellen sich eine Reihe von Initiativen und Projekten vor:
Susanne Gura und Hans-Joachim Bannier (PDF, 10 KB) erläutern die Überlegungen des Dachverbands, für die öffentlichen Genbank-Pflanzungen sowie sonstige wichtige Pflanzensammlungen in Deutschland den UNESCO-Welterbestatus zu erzielen. Dies habe zwar keine direkten Schutzmassnahmen oder Finanzmittel zur Folge, aber eine verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit, und könne so indirekt auch zum Schutz der Genbanken vor GVO-Kontamination beitragen.
Annette Braun-Lüllemann und Ursula Reinhard stellen das Datenbank-Portal von PV und VEN vor. Beide Vereine arbeiten intensiv an möglichst standardisierten Sortenbeschreibungen, beide arbeiten technisch mit derselben Software. Namenlose, noch nicht identifizierte Sorten seien ein Schwerpunkt des Pomologenvereins, da diese bisher stark vernachlässigt wurden. Beim VEN sei ein wichtiges Ziel, die Beobachtung der Sorten und Dateneingabe durch die Erhalter weiter zu entwickeln und die Erstellung der gemeinsamen Saatgutliste zu vereinfachen.
Ein geplantes Projekt des Dachverbands, so Susanne Gura, betrifft die Bildungsarbeit. Dazu soll mit verschiedenen Bildungseinrichtungen kooperiert werden. Zahlreiche Symposiumsteilnehmer sind bereits in der Bildung aktiv, mit ganz unterschiedlichen Ansätzen, so dass sich Kooperationen anbieten. In Witzenhausen plant Silvia Hable Bildungsarbeit.
Ursula Reinhard vom VEN gibt einen Überblick über die internationale Geschichte der Entwicklung der zahlreichen Salatsorten und die Verwendungen von den in Salz eingelegten Salaten des Mittelalters über Salatsuppen und –aufläufe bis zu Heilanwendungen mit dem opiumähnlichen Lattich-Milchsaft. Für die gesunde Ernährung sind die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe, Vitamine und Ballaststoffe besonders bedeutsam; die Vielfalt der Sorten wecken mit unterschiedlichem Aussehen und Geschmack den Appetit. Sie werden eingeteilt in Kopfsalate, Schnitt- und Pflücksalate, Römersalate und Spargelsalate. Für die Vermarktung wurden nur wenige Sorten entwickelt. Von mehr als 100 Arten der Gattung Lactuca wurden Salatsorten entwickelt, nur ein kleiner Teil davon im Mitteleuropa.
Eines der BMELV-geförderten Modellprojekte ist eine Evaluierung von 57 Salatsorten für den regionalen Anbau und die Vermarktung. Gunilla Lissek-Wolff vom VERN konnte wissenschaftlich belegen, dass Bio-Supermärkte für viele Sorten kein geeigneter Vermarktungsweg seien und dass sich diese druckempfindlichen Produkte besser für die Direktvermarktung eignen; allerdings sei das Saatgutrecht hinderlich. Für Anbauer – so ein weiteres Ergebnis des Projekts – seien genaue Kulturanleitungen erforderlich.
Über den winterlichen Importen aus Südeuropa ist weitgehend vergessen worden, dass sehr viele Salate den Winter hindurch angebaut werden können. Jakob Wenz und Matthias Wenger (PDF, 8,1 MB), zwei Studierende aus Witzenhausen bzw Weihenstephan, stellten bei Winteranbauversuchen für ihre Diplomarbeit hervorragende Produktionsergebnisse mit lediglich 3% Ernteausfall fest. Mehltau und Blattläuse seien im Winteranbau kein Problem. Viele Sorten seien wegen ihrer Zartheit, Buttrigkeit und abwechslungsreichen kulinarischen Eigenschaften besonders für Hausgarten und Direktvermarktung interessant
Annette Braun-Lüllemann (PDF, 15,5 MB) vom Pomologen-Verein stellt ein weiteres BMELV-finanziertes Modellprojekt vor, bei dem es um die Erfassung alter Süßkirschsorten in zwei kleinen Kirschanbauregionen Norddeutschlands ging, in Hagen a.T.W. und in Witzenhausen. Dazu gehörte die Erfassung und Identifizierung alter Süßkirschsorten sowie ihre Sicherung im Rahmen der Deutschen Genbank Kirsche in mehreren staatlichen, kommunalen und privaten Sammlungen sowie um diverse Maßnahmen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Erhard Aubel, Gesellschaft zur Erhaltung der Haustierrassenvielfalt (GEH), (PDF, 3,4 MB) berichtet über eine Auswertung der Erhaltungsarbeit in verschiedenen Biosphärenreservaten, die die GEH derzeit durchführt. Er stellt die Einsatzbereiche in Land- und Fortwirtschaft sowie in der Natur- und Landschaftspflege vor. Wo möglich, würden in den 16 Biosphärenreservaten Rassen mit lokalem Bezug gehalten. Auch dafür stünden Förderung durch einige Bundesländer zur Verfügung. Im Projekt "Tiergenetische Ressourcen in Biospärenreservaten" würden Recherchen durchgeführt und Netzwerke etabliert. Zwei Abschlussworkshops stünden unmittelbar bevor.
Klontiere stehen trotz der massiven Tierschutzprobleme in der EU kurz vor der Marktzulassung, warnt Susanne Gura, Autorin von Studien über die Tiergenetik-Industrie sowie des „Agropoly“. Oft als „Zwillinge mit Zeitabstand“ verharmlost, seien Klone technisch nicht beherrscht und Zufallsprodukte mit geringen Überlebenschancen. Gebraucht würden sie für die Vermehrung von teuren Zuchttieren. Konventionelle Zuchttiere würden immer kurzlebiger. Gentechnisch veränderte Tiere vererbten das Transgen nur zu 50%; bei zwei Transgenen wie bei Pflanzen schon verbreitet, wären es nur 25%. Die Klontiere selbst seien nicht zur Vermarktung vorgesehen, sondern Produkte ihrer Nachkommen wie Fleisch, Milch oder Zuchtmaterial wie Samen und Eier. Ein Vermarktungsverbot müsse sich daher auf diese Produkte beziehen.
Die Gentechnik-Seilschaften in Deutschland wurden von Jörg Bergstedt, Autor des Buches „Monsanto auf Deutsch“ thematisiert. Unter dem Deckmantel kleiner Biotech-Unternehmen würden Bayer, BASF und andere Chemiekonzerne von öffentlichen Forschungsgeldern profitieren und sorgten gleichzeitig für eine Kontaminierung von Genbanken, indem GVO-Forschungsflächen in deren nächster Nähe platziert würden. Auch seien sie mit Genehmigungsbehörden eng verflochten: Mitarbeiter des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das für die Überprüfung und ggf. Genehmigung der GVO-Versuche zuständig seien, würden gleichzeitig in Werbefilmen der Gentechnik-Konzerne auftreten und dort für Gentechnik werben, ohne dass dies zu disziplinarischen Konsequenzen führe – ein in Deutschland einmaliger Vorgang.
Steve Schwartz aus Luxemburg berichtet über zahlreiche Aktivitäten, die er seit einigen Jahren in seinem privat geführten ‚Kraizschouschteschgaart’ entwickelt hat.
In der Organisation Helpage leistet Katja Busch (PDF, 8,2 MB) im Raum Osnabrück Bildungsarbeit zur Bedeutung der landwirtschaftlichen Vielfalt am Beispiel der Kartoffel und fördert sowohl in Peru als auch in Deutschland den Anbau alter Kartoffelsorten.
Thomas Wallenhorst (PDF, 4,2 MB) berichtet von seinen Erfahrungen, in seiner Freizeit im Raum Detmold und Bielefeld Bäuerinnen nach alten Gemüsesorten und ihre Erfahrungen bezüglich Anbau und Verwertung zu befragen. In rund 60 Tagen konnte er bereits 46 bisher unbekannte Sorten aufspüren, die zu ihrer Erhaltung nun im Freilichtmuseum Detmold sowie weiteren Museumseinrichtungen der Region aufgepflanzt werden. Konkret geht es um 7 Buschbohnensorten, 7 Minzen, 7 Schnittlauch, 4 Etagenzwiebeln, 3 Grün/Braunkohl, 3 Winterheckzwiebel, 3 Stangenbohnen, 3 Meerrettich, 1 Feuerbohne, 1 Melde, 1 Dill.
Agnes Sternschulte vom Freilichtmuseum Detmold hat ein BMELV-gefördertes Modellvorhaben begonnen, bei dem ebenfalls regionale Gemüsesorten aufgespürt und gesichert werden sollen. Die Auswahl der angesteuerten Höfe bzw. Bauerngärten in vier verschiedenen Regionen Westfalens erfolgt nach einer Auswertung von Luftbildern. Es wurden bisher 35 Sorten gefunden.
Gualter Baptista aus Witzenhausen plant eine Internet-Saatgutbörse und möchte entsprechende andere internetbasierte Aktivitäten (beyond our backyards; degrowth.net; agrecol.eu) verlinken.
Simon Junge plant unter dem Namen ‚Apfelsternwarte’ eine Initiative der solidarischen Landwirtschaft, bei der Interessierte unter Anleitung an den in Streuobstwiesen anfallenden Arbeiten teilnehmen.
Bei einer Führung durch das Tropengewächshaus der Universität Kassel bringt Marina Hethke den Tagungsteilnehmern die auf Arten- und Sortenvielfalt tropischer und subtropische Nutzpflanzen näher. Unter Bananenstauden und Kaffeepflanzen diskutieren sie ex-situ Erhaltungskonzepte und die Bedeutung des weltweiten Pflanzen- und Samentausches.
Tom Leukefeld vom Lebensgut Cobstädt begeistert mit einer Ausstellung der Früchte von ca. 100 verschiedenen Apfel-Zufallssämlingen, die allein im Landkreis Gotha (Thüringen) ohne Züchtung, z. B. aus weggeworfenen Apfelkernen, entstanden sind. Überrascht waren die Teilnehmer durch die Qualität mancher dieser namenlosen neuen Sorten. Die hohe Zahl der Sämlinge aus einem einzigen Landkreis beweist, dass sich auch gentechnisch veränderte Äpfel ungehindert verbreiten würden – Gentechnik-Befürworter hatten behauptet, dass eine zufällige Verbreitung von Äpfeln heute nicht mehr möglich sei.
Gefördert durch die Stiftung Hessischer Naturschutz