Bericht vom 19. Symposium, 5.-7.12.2025

Das 19. Symposium Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt fand vom 5. bis 7.12.2025 in Witzenhausen in Kooperation mit dem Tropengewächshaus statt. Beim diesjährigen Symposium gab es einen Schwerpunkt über Blattkohle, dem aktuellen Gemüse des Jahres des VEN. Dieser Teil fand im Tropengewächshaus statt.

Prof. Maria Finckh begrüßte die etwa 30 Teilnehmenden im Namen des Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften der Uni Kassel.

Mikrobiom: Wer sind wir und wie viele?

Prof. Maria Finckh, Fachgebietsleiterin Ökologischer Pflanzenschutz, setzte die heutigen Erkenntnisse über Mikrobiome in wissenschaftshistorischen Zusammenhang. Traumatische Erkenntnisse der vergangenen Jahrhunderte waren 1. Die Erde ist nicht das Zentrum 2. Evolution: Wir sind nicht die Krone der Schöpfung 3. Psychoanalyse: Die Macht des Unterbewusstseins. Zur Genetik kam die Epigenetik hinzu. Der Mensch unterscheidet sich nur mit 1,3% seiner DNA vom Schimpansen, aber er hat dreimal so viele Transposons (Gene die die Position verändern). Derselbe Genotyp kann in mehreren Phänotypen resultieren. Die stoffliche Umgebung der DNA reguliert die Lebensprozesse und wird vererbt.

Die Mikrobiome wiederum relativieren deren Bedeutung, wenn der Mensch 22.000 Gene von den Eltern erbt, aber 8 Millionen Gene von den Bakterien der Eltern. Das Konzept der Holobionten umfasst die Schädlichkeit von Mikroorganismen für den Menschen genau wir deren Nützlichkeit, und das Immunsystem lernt, sie zu unterscheiden. Gestörte Mikrobiome werden als Ursache von mehr und mehr Krankheiten erkannt. Das Abwehrsystem von siRNAs (small interfering RNA) hat das Verständnis des Lebens grundlegend verändert: Es wird heute angenommen, dass RNA-basiertes Leben den Anfang machte.

Die Zusammensetzung des Boden-Mikrobioms aus Archäen, Bakterien, Pilzen, Fadenwürmern, Arthropoden, und Algen sowie nicht-lebendigen Komponenten, sowie mögliche Definitionen des Mikrobioms und Methoden zu seiner Erforschung wurden vorgestellt. Beim Zusammenspiel zwischen Pflanzen und dem Bodenmikrobium landen ca 30 Prozent von dem, was die Pflanze in den Blättern erzeugt, in den Wurzeln. Ohne diesen Kohlenstoff gäbe es nur sehr wenig Bodenleben.

Zum Vortrag über das Mikrobiom

Pflanzengesundheitspolitik für wen? Neues vom Jordanvirus

Susanne Gura ist im Vorstand des Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V. und als Politische Sprecherin des VEN tätig. In 2025 hat die EU den Quarantänestatus des Jordanvirus aufgehoben, entgegen der weltweit herrschenden Fortführung der Quarantäne. Hintergrund ist die inzwischen erzielte Marktreife von sog.“ Resistenzgenen“ bei den Marktführern in den Niederlanden. Da es keine Resistenzen, nur Toleranzen sind – die Pflanzen sind befallen, werden aber nicht krank - würde der Quarantänestatus die Vermarktung solcher Pflanzen verhindern. Hoch ansteckend und gefährlich ist das Virus dennoch.

Vor einer Ansteckung durch betriebsfremde Früchte werden nur Erwerbsgärtnereien gewarnt, obwohl Hobbygärtnernde ebenfalls betroffen sein können. Auch Vielfaltssorten sind in Gefahr, obwohl am meisten Hybridtomaten in Gewächshäusern befallen werden. Beim Abschneiden der Pollensäcke aus jeder einzelnen Blüte zum Hybridisieren können die Pflanzen systematisch mit dem Virus infiziert werden, was ein wichtiger Verbreitungsweg ist. Die Erwerbsgärtnereien müssen ihre Hygienemaßnahmen fortführen, auch weil das Virus die Resistenzgene überwinden könnte.

Während der letzten Jahre wurden in Gewächshäusern mit Schleusen, Schutzkleidung, Desinfektion solche Formen von Biosicherheit eingerichtet, die man bisher nur aus der Massentierhaltung kannte. Ob allerdings die Pflanzen und das Bodensubstrat weiterhin nach der Ernte verbrannt werden, ist nicht klar. Die Viruslast wird jedenfalls ansteigen, da künftig viel mehr befallene Früchte verkauft werden als unter der Quarantäne, wo der Verkauf befallener Früchte auch schon erlaubt war.

Zum Vortrag über das Jordanvirus

Das Gedächtnis der Erde: Mit „neuen“ Landsorten wieder Wurzeln schlagen - Lokale Vielfalt als radikales Zukunftsprinzip“

Max Holzapfel von Kultivar, einem kleinen Betrieb in der Uckermark, erläutert u.a. das Konzept des Grex. Ziel ist eine höchstmögliche intravarietale persität, indem zahlreiche Sorten über mehrere Anbauzyklen hinweg gemeinsam abblühen. Solche „Proto-Landsorten“ werden besonders interessant, da sich im Klimawandel die Umweltbedingungen schnell und stark verändern können, womöglich kann man auf diesem Weh mehr Anpassung erzielen. „Landrace gardening“ ist weltweit populär. In der EU wird Saatgut per Wanderpaket weitergegeben. Es werden Erfahrungen gesammelt und ausgetauscht. Max verkauft seine Überschüsse an Mensen, Krankenhäuser oder Restaurants und befasst sich auch mit Winterkulturen und lagerfähigen Arten.

"Blattkohl – gut für Teller und Garten“

Maria Madani und Carola Ganster von der Gemüse des Jahres-Gruppe des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V. (VEN) stellten die Blattkohle der Brassica-oleracea-Gruppe und ihre Kulturgeschichte seit der Jungsteinzeit vor: Grünkohl, Futterkohl, Palmkohl, Federkohl, Kohlrabi und Markstammkohl bieten jeder für sich eine bunte Vielfalt beim Aussehen und Geschmack, bei Kultivierung und Verwendung. Es gab Tipps zum Anbau und zur Saatgutgewinnung, vor allem wer kreuzt sich nicht mit wem? Ein Freundeskreis von Samengärtnernden kann helfen, Verkreuzungen zu vermeiden. Der Wert für die menschliche Gesundheit und für die Ökosysteme überraschte viele Teilnehmende, ebenso Geschmack und Textur von Chips verschiedener Blattkohle. Dass man mit Blattkohl der Luft Schadstoffe sehr wirksam entziehen kann, könnte sich noch viel weiter herumsprechen.

Zum Vortrag über das Gemüse des Jahres

"Eine Zukunft für den Grünkohl – Prüfung und züchterische Weiterentwicklung von Grünkohl für verschiedene Anbauzeiträume"

Gaby Mergardt vom Fachbereich ökologische Agrarwissenschaften der Uni Kassel forscht seit zwei Jahren daran, das Sortenspektrum von Grünkohl im Ökolandbau an unterschiedliche Anbauzeiträume für die ganzjährige Verwertung anzupassen. Daneben werden Inhaltsstoffe und sensorische Eigenschaften bei unterschiedlichen Sorten, Standorten und Anbauzeiträumen untersucht und verbessert. Hintergrund ist außerdem der weiter drohende Verlust an samenfesten Sorten durch CMS-Hybride beim Kohl. Kultursaat und die Uni Oldenburg sind Partner des Projekts.

Blattkohl im Lehr- und Lerngarten des Tropengewächshauses

Cathrin Merx, Kuratorin des Tropengewächshauses erläuterte die Blattkohle im Lern- und Lehrgarten, die in voller spätherbstlicher Pracht die Teilnehmenden begeisterten und sie zum Erfahrungsaustausch anregten. Der Anbau des jeweiligen VEN Gemüse des Jahres hat schon seit zwei Jahrzehnten Tradition im Tropengewächshaus.

 "Aufgaben und Erfolge des Informationszentrum Biologische Vielfalt"

Sarah Sensen vom Informationszentrum Biologische Vielfalt IBV der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn erläutert, dass das IBV u.a. Datenbanken über das nationale Inventar von genetischen Ressourcen in den Bereichen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen führt.

Als Beispiel für den Aufbau von Erhaltungsstrukturen dienen die Genbanken Kirsche, Apfel, Birne, Erdbeere, Pflaume und Nuss des JKI in Dresden-Pillnitz. Das IBV bindet die deutschen Genbanken in internationale Zusammenhänge ein. Für Wildverwandte der Kulturpflanzen, wie Arnika, Sellerie und Rebe werden Erhaltungsgebiete und Hotspots eingerichtet.

Für historisch genutzte Gemüsesorten wurde 2012-2017 eine Datenbank erstellt. Dazu wurden im Zeitraum 1836 bis 1956 ca 7.000 Sorten von 140 Arten nachgewiesen und 3.000 Abbildungen dokumentiert. Von ca drei Vierteln wurde kein Saatgut gefunden, die Sorten gelten als verschollen. Die verbliebenen wurden in die Rote Liste Nutzpflanzen eingetragen. Ca ein Prozent haben eine Marktzulassung.

Es wurde angeregt, auch private Sammlungen in die Datenbank aufzunehmen. Auch eine Finanzierung der privaten on farm Erhaltung ist erforderlich, sie gehört zur kritischen Infrastruktur für die Ernährungssicherung. Hier werden nicht nur Gene, sondern auch die regionale Anpassung der Sorten an Umweltveränderungen sichergestellt. Ein Inventar von Akteuren der On farm-Erhaltung ist im Aufbau. IBV-Newsletter: www.genres.de,

Vortrag über das IBV

"Die Rote Liste der Kulturpflanzen - Entstehung, Hintergründe und ihre Nutzung"

Cornelia Lehmann ist Vorstandsvorsitzende des Vereins zur Erhaltung und Rekultivierung der Nutzpflanzenvielfalt (VERN) in Brandenburg, der im Rahmen von Projekten des Bundesamts für Ernährung die Rote Liste der Kulturpflanzen konzipiert hat. Die Roten Listen im Naturschutz basieren v.a. auf Feldbeobachtung und floristischen Kartierungen; Als Kriterien für die Gefährdungsanalyse dienen die aktuelle Bestand und kurz- und langfristige Trends.

Bei den Kulturpflanzen wurde hingegen ein Bewertungsschema zur Gefährdungsanalyse erarbeitet, mit lang- und kurzfristigen Trends der Anbauverbreitung, einer Potenzialanalyse und der Verfügbarkeit des Saatguts. Anhand von Ackerspörgel und Rispenhirse wurden die Ergebnisse beispielhaft vorgestellt. Zur Aufnahme in die Rote Liste soll die Kulturpflanze einheimisch, gefährdet, bedeutend und ohne Sortenzulassung und Sortenschutzrecht sein. Die Rote Liste wird laufend durch IBV und BLE sowie deren Beratungsgremium BEKO ergänzt. Sie entstand seit 2009 aus Genbankherkünften sowie weiteren Vorschlägen. Hinzukam die von der Humboldt Universität 2017 erstellte Rote Liste Gemüse.

Bisher sind es ca 2600 Einträge. Sie dient konkret als

  • Orientierungshilfe für Sortenerhalter*innen bei Auswahl von Sorten zur Wiedereinführung in die Nutzung
  • Argument in der Öffentlichkeitsarbeit: gefährdet, wertvoll, seltener Sortenschatz …
  • Referenz für die Marktzulassung als sog. Erhaltungssorte (Erhaltungssortenverordnung)
  • Förderinstrument: Brandenburg und Sachsen fördern Landwirt*innen für Anbau von „Rote Liste Sorten“ über GAK-Maßnahme (KULAP)

Die Datenbank mit Informationen zu historisch genutzten Gemüsearten und –sorten https://pgrdeu.genres.de/) wurde im Rahmen eines Forschungsprojekts von der HU Berlin 2012-17 erstellt. Sie umfasst 7000 Sorten, die aus der Zeit 1846 – 1956 in Katalogen, Archivmaterial, Büchern und Versuchsberichten gefunden wurden. Bei 5.268 Sorten (ca 75%) ist kein Saatgut mehr verfügbar (verschollen). 600 sog. Traditionssorten sind im Handel verfügbar und daher nicht gefährdet. 1130 Sorten haben keine Zulassung, sind aber bei Genbanken oder NGOs verfügbar. Zwei sind als sog. Erhaltungssorte zugelassen, 45 als sog. Amateursorte.

Aktualisierungen wären erforderlich, denn

  • Traditionssorten können aus der EU Sortenliste gestrichen werden
  • „Rote Liste Sorten“ können als Amateur- oder Erhaltungssorte zugelassen werden
  • Erhalter*innen können Sorten aufgeben.

Auch jüngere Sorten können verlorengehen, eine Ergänzung bis 1990 wäre nötig. 

Vortrag Rote Liste der Kulturpflanzen

"Aktuelles von der Saatgutrechtsreform"

Der Vortrag von Paul Grabenberger, Arche Noah wurde Online gehalten. Kurz vor dem Symposium hatte der EU-Ministerrat sich in einer Probeabstimmung auf eine Position geeinigt.

Demnach würden keinerlei Ausnahmen oder Erleichterungen für Nanobetriebe vorgesehen. Sie müssten neue Bürokratie erfüllen. Hingegen würden Genbanken aus den Saatgutrechtsvorschriften völlig ausgenommen, und für gemeinnützige Erhalterorganisationen würden einige Erleichterungen ermöglicht. 

Die wichtigsten Punkte der Ratsposition für die Vielfaltserhaltung, zusammengefasst vom Dachverband, weil das Dokument erst nach dem Symposium verfügbar wurde:

  • Die Ausnahme für den Saatgutverkauf durch Hobbygärtnernde und durch Genbanken von der geplanten Verordnung würden nur einen sehr geringen Teil des für die Vielfaltserhaltung nötigen Saatgutverkaufs betreffen. Da die on farm-Erhaltung, die auch die regionale Anpassung der Sorten und die Bildungsarbeit einschließt, vor allem von Kleinstbetrieben abhängt, würde die Vielfalt künftig wieder stark gefährdet.

  • Von den überbordenden neuen Verwaltungsvorschriften beim Saatgutverkauf gibt es Erleichterungen nur für gemeinnützige Vielfaltsorganisationen. Betriebe, die Vielfalt erhalten, können jedoch nicht gemeinnützig sein.  Die neue Bürokratielast würde ihnen erheblich schaden, und zwar umso mehr, je größer die Anzahl Arten und Sorten und je geringer die Menge Saatgut ist, die die Kleinstbetriebe anbieten. 

  • Dies betrifft auch den Verkauf von Vielfaltssorten an Erwerbsgärtnereien. Für gemeinnützige Organisationen gelten dabei die genannte Erleichterungen, für Vielfaltsbetriebe jedoch nicht. Das würde besonders kleinste Samenbaubetriebe, die an lokale Erwerbsgärtnereien Saat- und Pflanzgut für den lokanen Absatz an Solawis und Restaurants verkaufen. Damit würde der Erhaltung der lokalen Vielfaltssorten erheblich geschadet.

  • Die Ratsposition schreibt unnötig aufwendige Regeln für Verpackung und Beschriftung für Vielfaltssorten und generell für den Hobbyanbau vor, sodass das Saatgut erheblich teurer werden könnte – schlecht für die Vielfaltserhaltung und das Hobbygärtnern.

  • Für die geplanten neuen Vorschriften, jährlich im Voraus die Produktion und den Verkauf nach Arten und Mengen anzukündigen und im Nachhinein zu berichten, gibt es vor allem für die Vielfaltserhaltung keine Notwendigkeit und auch keine logische Erklärung.

  • Gut für die Vielfaltsunternehmen: Die drohenden Verschärfungen für Standardqualität von Profi-Saatgut hat die Ratsposition fallengelassen, und sie hat für die Übernahme von vorhandenen Zulassungen bei Erhaltungs- und Amateursorten gesorgt.

  • Für die Ökozüchtung soll sich laut Ratsposition bei Saatgut von Populationen, das die Ökoverordnung erst seit kurzem sehr gut regelt, nichts ändern.

  • Landwirte und HobbygärtnerInnen würden weiterhin Saatgut tauschen können, wobei für Landwirte umfangreiche Vorschriften geplant sind.

Der EU-Ministerrat bietet daher Verbesserungen und Verschlechterungen des Kommissionsvorschlags für die geplante Verordnung, ändert aber nichts Wesentliches an der massiven Gefährdung der Nutzpflanzenvielfalt.

In den Trilog-Verhandlungen ab Anfang 2026 werden Kommission, Ministerrat und Parlament eine gemeinsame Position erarbeiten. In dieser Zeit sollten wir Kontakt mit den Abgeordneten des EU-Parlaments aufnehmen und auch die Medien beharrlich auf die Gefährdung der Kleinstbetriebe durch neue Bürokratie hinweisen.

"Deregulierung des Gentechnikrechts: Neuester Stand in Brüssel, und potenziell betroffene Kulturen"

Lena Hüttmann, Interessengemeinschaft Gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut), berichtete, dass zum Zeitpunkt des Symposiums die Trilogverhandlungen abgeschlossen sind und der EU-Ministerrat noch im Dezember seine Haltung dazu beschließen könnte. Ob sich Deutschland enthalten würde, (Agrarministerium dafür, Umweltministerium dagegen) war noch unsicher. Ihr Vortrag stellte das Trilog-Ergebnis in den wichtigsten Punkten vor: Kein Patentverbot auf Neue Gentechniken, und für die meisten Produkte der Neuen Gentechniken (NGT) keine Verbraucherkennzeichnung, keine Risikoprüfung, keine Haftungsregelung, keine Überwachung und keine Möglichkeit für Mitgliedsstaaten, die Zulassung abzulehnen.

Sie erläuterte das politische Verfahren und die inhaltlichen Hintergründe, zum Nachlesen.

Nächste Schritte sind Abstimmungen im EU-Parlament voraussichtlich ab Mitte Januar.

Emails an Abgeordneten,v.a. der Mehrheitsfraktion EVP senden und Medienarbeit sind dringend nötig, bitte mitmachen!

AnhangGröße
Huettmann Neue Gentechniken Dez 2025.pdf2.92 MB
Grabenberger Arche Noah Saatgutrecht Dez 2025.pdf6.61 MB
Lehmann VERN Rote Liste Kulturpflanzen Symposium 2025.pdf1.35 MB
Sensen BLE Vorstellung IBV Symposium 2025.pdf5.5 MB
Madani Ganster VEN Blattkohl Dez2025.pdf9.72 MB
Gura Dachverband Jordanvirus Symposium Dez 2025.pdf1.26 MB
Finckh Uni Kassel Mikrobiom Symposium 2025.pdf7.38 MB