Pressemitteilung 25.11.25 Der Ministerrat muss dringend zur Rettung von Europas Agrobiodiversität seine Position zum geplanten EU-Saatgutrecht revidieren, fordern mehr als 200 Organisationen

Bonn 25.11.2025 - Der EU Ministerrat will Anfang Dezember seine Position zum Entwurf der EU-Kommission für eine neue Saatgutverordnung beschliessen. Mehr als zweihundert Organisationen und Betriebe aus der gesamten EU protestieren in einem gemeinsamen Schreiben an die Agrarminister gegen die Pläne und fordern kritische Verbesserungen. Nutzpflanzenvielfalt ist mit ihrer Anpassungsfähigkeit für ökologische Züchtung und Anbau unverzichtbar. Die Vereinten Nationen haben ihre Erhaltung als Ernährungsgrundlage für künftige Generationen vereinbart.

VielfaltserhalterInnen produzieren und verkaufen kleinste Mengen Saat- und Pflanzgut mit handwerklichen Methoden, jedes Jahr pro Betrieb durchschnittlich von 40 verschiedenen Pflanzenarten und 150 Sorten, die bei allen Arbeitsschritten getrennt und sorgfältig beschriftet werden. Profite macht man damit nicht: 85 Prozent haben Jahresumsätze unter 100.000 Euro, wie eine Umfrage der größten Erhaltungsorganisation in der EU vor Kurzem ergeben hat. Solche Nanounternehmen müssen genau wie Genbanken von der Verordnung ausgenommen werden, fordert der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt.

Die EU-Kommission hat einige Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen vorgeschlagen. Das würde dem Dachverband zufolge aber oft ins Leere gehen, weil ein Großteil dieser Organisationen kein Saat- und Pflanzgut verkaufen, sondern ehrenamtlich Informations-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Umweltorganisationen, Bibliotheken und andere Einrichtungen mit Saatgutprojekten würden sich, den EU-Vorschlägen zufolge, genau wie jedes Saatgutunternehmen als berufliche Akteure in einem Register anmelden und eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen müssen, wenn die Vielfaltserhaltung nicht ausdrücklich in ihrer Satzung steht.

Der Ökosektor kritisiert scharf, dass die bisherigen Zulassungsmöglichkeiten für Vielfalt nicht nur nicht verbessert, sondern sogar wieder eingeschränkt werden sollen. Seit etwa einem Jahrzehnt gibt es kleine Zulassungsfenster für Sorten, die nicht uniform, sondern vielfältig sind, und die anpassungsfähig anstelle von unveränderlich sind. Die Nachfrage wächst seither und das Angebot auch. Eine freie Ausbildung für Ökozüchtung funktioniert mit wachsender Nachfrage. Trotzdem könnten neue Ökosorten künftig womöglich nur für Hobbyzwecke, nicht an Erwerbsgärtnereien verkauft werden, wenn diese Vorschläge aus dem Ministerrat sich durchsetzen.

Ein weiterer Angriff auf den Ökolandbau ist die Nachhaltigkeitsprüfung, die laut Vorschlägen nicht etwa Anbausysteme, sondern einzelne Merkmale oder Gene auszeichnen soll. Beleglose Angaben, dass z.B. umstrittene Herbzidresistenzen nachhaltig sind, würden genügen. Die Ökoverbände fordern, diese neue sog. VSCU-Prüfung unter ressourcenschonenden Bedingungen, und für Ökolandbausorten unter ökologischen Bedingungen durchzuführen.

Die europäische Organisation der Kleinbauern ECVC fordert, den Tausch von Saatgut unter Landwirten auch gegen finanzielle Kompensation zu erlauben. Der Tausch sollte keinesfalls unter die umfangreichen Vorschriften für Vermarktung fallen.

Auch wenn HobbygärtnerInnen nicht betroffen seien, wie die EU-Kommission oft betont, weil sie wie bisher Saatgut verkaufen dürfen, würden sie dennoch durch die neue Bürokratie indirekt betroffen, weil sie ihr Saatgut in der Regel bei den Nanounternehmen kaufen. Diese würden laut der neuen Umfrage wegen mehr Bürokratie ihr Angebot reduzieren bzw verteuern müssen. Jedes siebte Nanounternehmen würde aufgeben. Der Dachverband verweist auf die ohnehin geringe Anzahl Vielfaltserhalter und warnt vor der Gefahr für die Vielfalt im Hobby- wie auch im Erwerbsbereich, die wegen der EU-Verordnungspläne droht.

Der Saatgutindustrieverband Euroseeds hat sich bisher erfolgreich gegen „zu viele Ausnahmen“ durchgesetzt. Er sieht Pflanzengesundheit, Wettbewerb, Qualität und Geistiges Eigentum gefährdet, jedoch ohne konkrete Fälle vorzuweisen. Denn auf nationaler Ebene gelten derzeit in einigen Mitgliedsstaaten mengen- oder umsatzbegrenzte Ausnahmen, ohne dass Probleme bekannt geworden sind. Auch die vor dem Entwurf durchgeführte Wirkungsanalyse der EU-Kommission hatte lediglich über Befürchtungen, aber nicht über konkrete Probleme berichtet.

Das Bündnis aus mehr als 200 Organisationen und Kleinstunternehmen drängt die Agrarminister, ihre Position noch vor dem im Dezember von der dänischen Präsidentschaft vorgesehenen Beschluss zu korrigieren. Ein Versagen wäre ein historischer Rückschlag für die Agrobiodiversität, für die Bemühungen der Weltgemeinschaft zu ihrer Erhaltung, und die Möglichkeiten der Europäischen Union zur Anpassung an die Klimakrise.

 
Link zum Gemeinsamen Schreiben an die EU-Agrarminister
Englisches Original mit Liste der Organisationen   Deutsche Version
 
Arche Noah Bericht „Bureaucracy against Biodiversity“  (30 Seiten)
Deutsche Kurzfassung (3 Seiten) 
 
mob 0049 177 6691400 (Susanne Gura, Vorstandsmitglied

 

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Deutsche Version des Gemeinsamen Schreibens an Agrarminister 25.11.25.pdf60.08 KB