EU bestätigt Zulassungspflicht für Sortenvielfalt
Bonn, 26. April 2013 - Die EU-Kommission arbeitet an einem neuen Saatgutrecht, über das am 6. Mai die Kommissare abstimmen werden. Nach den bisherigen Entwürfen, die mit Interessensvertretern diskutiert worden sind, wird die Agrochemie-Industrie ihre Vorstellungen noch weiter durchsetzen als es im derzeitigen Recht bereits der Fall ist.
Dass die umstrittene Zulassungspflicht für Vielfaltssorten weiter bestehen wird, hat der zuständige Kommissar Tonio Borg vorab am 24.April bestätigt. Für jede einzelne Sorte, auch wenn davon nur geringe Mengen verkauft werden, muss das zuständige Amt eine Marktzulassung erteilen. Wer viele verschiedene Sorten pflegt und davon Saatgut an interessierte Gärtner verkauft, hat zusätzlich Arbeit und Kosten und müsste oft sein Angebot einschränken, um nicht illegal zu handeln. Seltene Sorten, die keinen „historischen Hintergrund“ (Zitat Tonio Borg) haben, werden erst gar nicht zugelassen. Das ist besonders kurzsichtig, denn diese genetische Vielfalt ist Ausgangsbasis für eine chemiefreie Landwirtschaft und für die Anpassung an Klimaveränderungen.
Das Nachsehen haben nicht nur künftige Generationen, sondern auch heutige Verbraucher und Gärtner. Denn was in die Supermärkte gelangt, ist für den kommerziellen Anbau gezüchtet: ertragreich, gleichzeitig erntereif, einheitlich, transport- und lagerfähig. Der Geschmack bleibt dabei oft auf der Strecke. Zudem können und dürfen die heutigen kommerziellen Hybrid-Sorten nicht vermehrt werden. Im Garten legt man dagegen Wert darauf, ohne Chemie und über lange Zeiträume das zu ernten, was am besten schmeckt. Vielfaltssorten können dies besser, und außerdem bieten sie Unabhängigkeit von der agrochemischen Industrie, die heute bereits die Hälfte des weltweit verkauften Saatguts produziert.
Die EU möchte „Transparenz“ über Vielfaltssorten herstellen und drängt damit die selteneren Sorten aus dem Markt. Die dringend nötige Transparenz über industrielle Sorten dagegen wird verringert; Verbraucher werden nicht mehr erkennen, welche Sorten technisch oder rechtlich nicht vermehrt werden können, so die bisher bekannt gewordenen Vorentwürfe der Saatgutrechtsreform.
Bio-Kunden hätten ebenfalls das Nachsehen. Für den Öko-Landbau gezüchtete Sorten fallen häufig durch die Zulassung, denn sie sind nicht einheitlich genug. Dieser Mangel ist im Ökolandbau ein Plus: Die reichere genetische Ausstattung der Ökosorten macht sie anpassungsfähig. Unter unterschiedlichen Bedingungen bringen sie Erträge, ohne Chemie. Sie würden der agrochemischen Industrie auf dem Saatgutmarkt Konkurrenz machen. Die bisherigen EU-Regelungen verhindern dies durch die vorgeschriebene Einheitlichkeit, und es zeichnet sich keine Verbesserung ab. So entgehen den Bio-Verbrauchern wichtige Möglichkeiten, mit ihrem Einkaufsverhalten zu einer ökologischeren Landwirtschaft beizutragen.
Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt ruft gemeinsam mit der Kampagne für Saatgutsouveränität in einer Petition die EU-Kommission, das Parlament und den Ministerrat auf, jede Saatgutrechtsreform zurückzuweisen, die bislang bekannten Pläne weiter verfolgt und die Forderungen von Verbrauchern, Gärtnern, Landwirten und Bürgern nicht berücksichtigt.
Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/saatgutvielfalt-in-gefahr-gegen-eine-eu-saatgutverordnung-zum-nutzen-der-saatgut-industrie
Petition zum Herunterladen (PDF, 50 KB)
Link zu der Pressemitteilung von Tonio Borg http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm
Kontakt: Susanne Gura, T: 0228-9480670 oder 01776691400 gura@dinse.net
Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V. http://kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org/
Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V. http://www.nutzpflanzenvielfalt.de/