Internationaler Aufruf der Zivilgesellschaft
15. Mai 2014 - Ein internationaler Appell von zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter auch der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt, richtet sich an die Staaten, die die UN- Konvention über Biologische Vielfalt unterzeichnet haben, darunter auch die Bundesregierung.
Zur Webseite des internationalen Aufrufes: http://www.stop-the-spread-of-transgenes.org/
Deutsche Übersetzung des Aufrufes:
Verschiedene Beispiele für die unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Umwelt sind bereits dokumentiert: Baumwolle in Mexiko, Raps in Nordamerika, Japan, Australien und der Schweiz sowie Gräser in den USA. Darüber hinaus wurden wiederholt Transgene in regionalen oder ursprünglichen Sorten gefunden, so zum Beispiel in mexikanischem Mais und in Reis aus China. Dieser Trend, der immer häufiger zu einer unkontrollierten Ausbreitung in der Umwelt führt, gibt auch Anlass zur Sorge, wenn es um neue Entwicklungen wie die Freisetzung gentechnisch veränderter Bäume, Fische und Insekten sowie die Herausforderungen durch die Synthetische Biologie
geht.
Gentechnische Veränderungen und Synthetische Biologie bedeuten einen radikalen Bruch mit dem, was über die Leitplanken der Vererbung, der Genregulierung und des Austauschs von genetischer Information bekannt ist. Die Fähigkeit von Lebewesen, sich im Rahmen von evolutionären Mechanismen und den natürlichen Grundlagen der Vererbung weiterzuentwickeln, kann als ein wesentlicher Aspekt des Schutzes der biologischen Vielfalt angesehen werden. So wie man sich darum bemüht, die Ökosysteme vor dem Eintrag langlebiger giftiger Stoffe zu schützen, muss auch die Umwelt vor einer unkontrollierten Ausbreitung von synthetischen oder gentechnisch veränderten Organismen geschützt werden. Über kurz oder lang haben diese Organismen die Fähigkeit zur Vermehrung, sich auf unvorhersehbare Weise zu verändern und mit anderen Organismen in Wechselwirkung zu treten, wodurch sie zu einem erheblichen Risiko für die ökologischen Systeme und deren Stabilität werden können.
Damit besteht das Risiko, dass wir die ursprüngliche biologische Vielfalt der Nutzpflanzen nicht erhalten können, weil sich die Entwicklungsdynamik in wilden Populationen und den ursprünglichen Sorten verändert. Wir können uns hier nicht auf Gen-Banken verlassen, in denen nur ein kleiner Teil der tatsächlichen biologischen Vielfalt erhalten werden kann, die in den Ursprungsregionen und Zentren der biologischen Vielfalt vorhanden ist.
Aus Sicht des Gesetzgebers ist eine räumliche und zeitliche Kontrolle über gentechnisch veränderte Organismen zwingend erforderlich. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für jede seriöse Risikobewertung: Es ist nicht möglich, belastbare Aussagen über die Folgen der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zu machen, wenn sie sich in der Umwelt ausbreiten und Teil evolutionärer Prozesse werden. Zudem verlangt Artikel 17 des internationalen Cartagena-Protokolls (Bestandteil der Konvention über die biologische Vielfalt), dass das Risiko für eine unbeabsichtigte Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen über die Landesgrenzen ausgeschlossen oder minimiert wird.
Die steigende Zahl von Fällen unkontrollierter Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen verstärkt aber das Risiko einer grenzüberschreitenden Ausbreitung erheblich. Schliesslich kann das Vorsorgeprinzip nur dann umgesetzt werden, wenn gentechnisch veränderte Organismen im Notfall auch wieder aus der Umwelt entfernt werden können. Das aber ist unmöglich, sobald sich die Organismen z. B. in natürlichen Populationen verbreiten oder sich im Saatgut anreichern.
Da alle gentechnisch veränderten Organismen ein Risiko für Mensch und Umwelt sein können, verlangen wir insbesondere ein Verbot der Freisetzung, des Imports und des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen, wenn
• sich gentechnisch veränderte Organismen unkontrolliert verbreiten können, sobald sie Sicherheitsbarrieren überwinden;
• sie sich bei Bedarf nicht wieder aus der Umwelt entfernen lassen;
• bereits bekannt ist, dass die Organismen persistieren und sich unkontrolliert ausbreiten können;
• ihre Freisetzung zu einer Anreicherung in lokalen Sorten und im Genpool unserer Nutzpflanzen in den Zentren der biologischen Vielfalt führen kann.