Die unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen muss gestoppt werden!

Internationaler Aufruf der Zivilgesellschaft

15. Mai 2014 - Ein internationaler Appell von zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter auch der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt, richtet sich an die Staaten, die die UN- Konvention über Biologische Vielfalt unterzeichnet haben, darunter auch die Bundesregierung.

Zur Webseite des internationalen Aufrufes: http://www.stop-the-spread-of-transgenes.org/

Deutsche Übersetzung des Aufrufes:

Verschiedene Beispiele für die unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Umwelt sind bereits dokumentiert: Baumwolle in Mexiko, Raps in Nordamerika, Japan, Australien und der Schweiz sowie Gräser in den USA. Darüber hinaus wurden wiederholt Transgene in regionalen oder ursprünglichen Sorten gefunden, so zum Beispiel in mexikanischem Mais und in Reis aus China. Dieser Trend, der immer häufiger zu einer unkontrollierten Ausbreitung in der Umwelt führt, gibt   auch  Anlass   zur   Sorge,   wenn   es   um   neue   Entwicklungen   wie   die   Freisetzung   gentechnisch veränderter Bäume, Fische und Insekten sowie die Herausforderungen durch die Synthetische Biologie
geht.

Gentechnische Veränderungen und Synthetische Biologie bedeuten einen radikalen Bruch mit dem, was über   die   Leitplanken   der   Vererbung,   der   Genregulierung   und   des   Austauschs   von   genetischer Information   bekannt   ist.   Die   Fähigkeit   von   Lebewesen,   sich   im   Rahmen   von   evolutionären Mechanismen   und   den   natürlichen   Grundlagen   der   Vererbung   weiterzuentwickeln,   kann   als   ein wesentlicher Aspekt des Schutzes der biologischen Vielfalt angesehen werden. So wie man sich darum bemüht, die Ökosysteme vor dem Eintrag langlebiger giftiger Stoffe zu schützen, muss auch die Umwelt vor einer unkontrollierten Ausbreitung von synthetischen oder gentechnisch veränderten Organismen geschützt werden. Über kurz oder lang haben diese Organismen die Fähigkeit zur Vermehrung, sich auf unvorhersehbare   Weise   zu   verändern   und   mit   anderen   Organismen   in   Wechselwirkung   zu   treten, wodurch sie zu einem erheblichen Risiko für die ökologischen Systeme und deren Stabilität werden können.

Damit   besteht   das   Risiko,   dass   wir   die   ursprüngliche   biologische   Vielfalt   der   Nutzpflanzen   nicht erhalten können, weil sich die Entwicklungsdynamik in wilden Populationen und den ursprünglichen Sorten verändert. Wir können uns hier nicht auf Gen-Banken verlassen, in denen nur ein kleiner Teil der tatsächlichen biologischen Vielfalt erhalten werden kann, die in den Ursprungsregionen und Zentren der biologischen Vielfalt vorhanden ist.

Aus Sicht des Gesetzgebers ist eine räumliche und zeitliche Kontrolle über gentechnisch veränderte Organismen   zwingend   erforderlich.   Dies   ist   eine   unverzichtbare   Voraussetzung   für   jede   seriöse Risikobewertung: Es ist nicht möglich, belastbare Aussagen über die Folgen der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zu machen, wenn sie sich in der Umwelt ausbreiten und Teil evolutionärer Prozesse werden. Zudem verlangt Artikel 17 des internationalen Cartagena-Protokolls (Bestandteil der Konvention   über   die   biologische   Vielfalt),   dass   das   Risiko   für   eine   unbeabsichtigte  Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen über die Landesgrenzen ausgeschlossen oder minimiert wird.

Die steigende Zahl von Fällen unkontrollierter Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen verstärkt aber   das   Risiko   einer   grenzüberschreitenden   Ausbreitung   erheblich.   Schliesslich   kann   das Vorsorgeprinzip nur dann umgesetzt werden, wenn gentechnisch veränderte Organismen im Notfall auch   wieder   aus   der   Umwelt   entfernt   werden   können.   Das   aber   ist   unmöglich,   sobald   sich   die Organismen z. B. in natürlichen Populationen verbreiten oder sich im Saatgut anreichern. 

Da   alle   gentechnisch   veränderten   Organismen   ein   Risiko   für   Mensch   und   Umwelt   sein   können, verlangen wir insbesondere ein Verbot der Freisetzung, des Imports und des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen, wenn
•    sich   gentechnisch   veränderte   Organismen   unkontrolliert   verbreiten   können,   sobald   sie Sicherheitsbarrieren überwinden;
•    sie sich bei Bedarf nicht wieder aus der Umwelt entfernen lassen;
•    bereits bekannt ist, dass die Organismen persistieren und sich unkontrolliert ausbreiten können;
•    ihre Freisetzung zu einer Anreicherung in lokalen Sorten und im Genpool unserer Nutzpflanzen in den Zentren der biologischen Vielfalt führen kann.