Erklärung europäischer Saatgut-Initiativen zum geplanten EU-Saatgutrecht

24.11.2013  Der Anbau von Kulturpflanzen ist eine Grundlage unserer Zivilisation. Seit Tausenden von Jahren bauen Menschen Nahrungspflanzen für den Verkauf und den Verzehr an. Sie gestalten neue natürliche Lebensräume und erfreuen sich an Gärten und Parks.
 
Für diese bäuerlichen Rechte gibt es eine bemerkenswerte prinzipielle Unterstützung unter den Verhandlungspartnern der EU-Saatgutrechtsreform. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission erkennt zwar das Recht der Gärtnerinnen und Gärtner, der Bäuerinnen und der Bauern an, Saatgut und Pflanzen zu tauschen und zu verkaufen, er macht allerdings nur schwache und unzureichend definierte – konkrete Zugeständnisse an die Bewahrung der biologischen Vielfalt, die freie Wahl und den Zugang zu entsprechendem Saat- und Pflanzgut.
 
Die vorgeschlagenen Regeln schützen jedoch das Recht der Menschen, Pflanzen und ihr Vermehrungsmaterrial anzubauen, zu verkaufen und zu tauschen, nicht ausreichend. Die vorgeschlagenen Regeln sind angesichts der kommerziellen Interessen bei weitem zu schwach, um Einschränkungen der Pflanzenzüchtung zu verhindern. Dies bedroht die zukünftige Ernährungssicherheit und das Recht der Bauern und Bäuerinnen, der Gärtner und Gärtnerinnen und der Gemeinschaften, ihre Sorten zu pflegen und anzubauen.
 
Die geplante Verordnung will wesentlich weitergehend als bisher die Bedingungen für Vermarktung und den Verkauf allen pflanzlichen Vermehrungsmaterials beschränken: Saatgut, Stecklinge und Setzlinge, ja sogar Wildpflanzen. Im Namen des Verbraucherschutzes wird eingeschränkt, was Menschen anbauen und verkaufen dürfen.
 
Wir sind besorgt darüber, dass die Interessen der großen Konzerne, welche Eigentumsansprüche auf unser Saatgut erheben und die bäuerliche Pflanzenzüchtung unterbinden wollen, Vorrang vor den Rechten der kleinen Anbauer erhalten, und dass der Schutz des Naturerbes, die Biodiversität und die darauf beruhende Ernährungssicherheit noch weiter hintangestellt werden – und das trotz des drohenden Klimawandels. Die Zukunft unserer Nahrungsmittelversorgung ist bedroht durch schrumpfende Ressourcen, steigende Energiekosten, den rasch voranschreitenden Klimawandel, den Verlust von Lebensräumen und Biodiversität. Wir müssen die natürliche biologische Vielfalt schützen und fördern.
 
Wir, Vertreterinnen und Vertreter von bäuerlichen Organisationen, als GärtnerInnen, Bauern, SortenerhalterInnen, PflanzenzüchterInnen und Mitglieder der europäischen Zivilgesellschaft haben uns am 24. November 2013 in Wien getroffen. Wir sind tief besorgt über die „Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt“ [2013/0137 (COD)], die am 6. Mai 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden ist. Ernährungs-Souveränität, Biologische Vielfalt, Ernährungssicherheit sowie die Gesundheit und die Freiheit der BürgerInnen der EU sind durch sie gefährdet. 
 
 
Wir fordern nachdrücklich:
 
1.  Niemand darf genötigt werden, seinen Bedarf an Saatgut oder anderem „pflanzlichen Vermehrungsmate-
rial“ bei kommerziellen Anbietern zu decken. Gesetzliche Vorschriften müssen auf jeden Fall die Rechte
der BäuerInnen, GärtnerInnen und der lokalen Gemeinschaften berücksichtigen, ihr eigenes Saatgut
und ihre Pflanzen anzubauen, auszutauschen und zu verkaufen, um in Einklang mit der internationalen
Menschenrechtskonventionen und dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für
Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA) zu stehen.
 
2.  Der Markt für Saatgut und Pflanzgut darf nicht am industriellen Standard ausgerichtet sein, denn dieser
basiert auf technischen und rechtlichen Definitionen, denen natürliche Pflanzen nicht entsprechen kön-
nen, und er berücksichtigt die Wichtigkeit der Biodiversität nicht.
 
3.  Es darf weder eine Pflicht zur Registrierung frei vermehrbarer Sorten, noch zur Zertifizierung von Saat-
und Pflanzgut geben. Biologische Vielfalt sollte Vorrang vor kommerziellen Interessen haben, denn sie ist
wie Wasser ein öffentliches Gut. 
 
4.  Bei allen Regelungen, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, sollte die Öffentlichkeit
konsultiert werden, und die Entscheidungen sollten von gewählten Repräsentanten getroffen werden. Der
Schutz der Biologischen Vielfalt ist kein „technisches Detail“ im Sinne des Vertrages über die Arbeits-
weise der EU.
 
5.  Etikettierungsvorschriften müssen echte Transparenz herstellen und den Stand der Technologieentwick-
lung reflektieren; dazu gehören die Kenntlichmachung neuer mikrobiologischer Züchtungsmethoden
ebenso wie technischer oder rechtlicher Nutzungsbeschränkungen.
 
6.  Formelle Kontrollen von Saat- und Pflanzgut müssen weiterhin in öffentlicher Hand bleiben. Sie sollten
für KleinstunternehmerInnen kostenfrei angeboten werden.
 
 
Unterzeichnende Organisationen:
deutschsprachige:
andere:

(1) Vorschlag für eine Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt [2013/0137 (COD)], von der EU-Kommission am 6. Mai 2013 verabschiedet.