Das EU-Saatgutrecht schützt die Vielfalt nicht

Das Ziel der EU-Erhaltungssortenrichtlinie ist löblich. Sie soll die bedrohte Nutzpflanzenvielfalt schützen. Erfüllt wird dieses Ziel durch die Richtlinie jedoch nicht – auch wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sie am 12. Juli bestätigt hat.
 
08-09.2012 Umwelt Aktuell (Seite 16)
von Susanne Gura, Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt, und Reinhild Benning, BUND