Pressemitteilung: Geplantes EU-Saatgutrecht würde Kulturpflanzenvielfalt gefährden

Bonn, 4. Februar 2026 - In dieser Woche beginnen die Verhandlungen zwischen den drei EU-Institutionen über die Neugestaltung des Saatgutrechts. Dabei geht darum, ob die gesetzlichen Regeln künftig nicht nur für die Erzeugung und Vermarktung von Saatgut für die Landwirtschaft gelten werden, sondern auch für die Erhaltung der einst sehr großen Kulturpflanzenvielfalt in Europa.

Gefahr droht vor allem den überwiegend sehr kleinen Betrieben durch neue Bürokratie. Oft sind es Ein-Personen-Betriebe, die jedes Jahr mit hohem handwerklichen Aufwand ein breites Spektrum von Vielfaltssorten vermehren. Sie versorgen Hobbygärtnernde, Bildungseinrichtungen und sogar kleine lokale Erwerbsgärtnereien mit seltenen und kostbaren Sorten und beteiligen sich intensiv an der Bildungsarbeit. Verkauft wird das Saatgut direkt im Internet oder im Frühjahr auf Saatgutbörsen und -festivals.

Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V. fordert den Ministerrat, das Parlament und die Kommission der EU auf, sicherzustellen, dass kleine Produzenten von Vielfaltssorten ihre Mini-Betriebe weiterführen können. Diese  „Nano-Unternehmen“ müssen unbedingt vom Geltungsbereich der kommenden Saatgut-Verordnung gänzlich ausgenommen werden, wie es für Genbanken bereits vorgesehen ist. Andernfalls müssten sie die Sortenvielfalt reduzieren oder ihr Engagement ganz aufgeben. Das zeigte eine Umfrage im Herbst 2025, die vom Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt unterstützt und unter dem Titel „Bürokratie gegen Biodiversität“ veröffentlicht wurde (www.arche-noah.at/media/bureaucracy_against_biodiversity_report_may_2025_3.pdf) Der Studie zufolge liegt der Jahresumsatz der Erhalter und Erhalterinnen regelmäßig unter 100.000 Euro. Gemeinnützige Organisationen spielen als Verkäufer in Deutschland eine geringe Rolle.

Die Nano-Unternehmen dienen vor allem dem Gemeinwohl kommender Generationen. Sie erhalten eine große Zahl von Sorten lebendig, in dem sie diese Jahr für Jahr aussäen und vermehren und dadurch ständig an veränderte Umweltbedingungen anpassen, anders als Genbanken dies tun. Im Gegensatz zu staatlichen Genbanken müssen sich die privaten Nano-Unternehmen selber finanzieren, können aber steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Kommen Sie gerne mit Erhalterinnen und Erhaltern der Kulturpflanzenvielfalt ins Gespräch! Gelegenheit dazu gibt es bei mehr als 20 Saatgutfesten und -tauschbörsen allein im Februar 2026 überall in Deutschland, siehe die Terminliste auf www.nutzpflanzenvielfalt.de/termine

Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt vertritt die Interessen von 25 Mitgliedsorganisationen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg, die an der Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturpflanzenvielfalt arbeiten.