Sortenvielfalt der Kulturpflanzen durch amtliche Vorschriften gefährdet

Witzenhausen, 1. Dezember 2013 - Erhalterinitiativen bitten EU Parlamentarier um Hilfe

Anmerkung: Die Frist ist bis zum 11.12. verlängert worden. Saatgut-Initiativen forden die Parlamentarier auf, Änderungsanträge einzureichen, die die biologische Vielfalt und die Verbraucherinformation stärken.

Noch bis zum 4. Dezember können EU-Parlamentarier Einspruch gegen die Vorschläge der EU-Kommission zur Revision des Saatgutrechts erheben. Initiativen zur Erhaltung biologischer Vielfalt von Kulturpflanzen fordern die EU-Abgeordneten dringend auf, ihre Änderungsvorschläge zugunsten der biologischen Vielfalt einzureichen.

Die Parlamentarier können sich in ihrer Argumentation auch auf einen Beschluss des Deutschen Bundesrats vom 8. November 2013 stützen, in dem dieser einen detaillierten Forderungskatalog zur EU-Saatgutrechts-Novellierung aufgestellt und die Bundesregierung gebeten hat, sich in Brüssel für die Umsetzung dieser Forderungen einzusetzen.

Unter den wichtigsten Forderungen der Saatgut-Initiativen, die sich am vergangenen Wochenende in Witzenhausen zu einem Symposium getroffen haben, sind:

1. Behördenvorschriften dürfen nicht den Verkauf von Saat- und Pflanzgut von seltenen Tomaten- und anderen Nutzpflanzensorten regeln. Wenn Vielfaltsgärtner wegen des Verwaltungsaufwands den Verkauf einstellen müssten, wären Hobbygärtner als Nutzer direkt betroffen. Der Verlust für Natur und Gesellschaft, auch für künftige Generationen, wäre unbezahlbar. Wenn es nach den bisherigen Vorschlägen der EU-Kommission und des Parlaments zum Saatgutrecht ginge, darf ohne amtliche Meldung, zumeist sogar Zulassung, keinerlei Saatgut der meisten Kulturpflanzenarten verkauft werden, und dürfen nicht einmal mehr Landwirte für den Eigenbedarf oder zum Tausch Saatgut produzieren. Ohne Information der Behörden darf demnach künftig auch kein Saatgut seltener Sorten mehr innerhalb der EU versendet werden. Dabei ist das Verbreitungsrisiko von Schaderregern durch Importe und Monokulturen von Einheitssorten der globalisierten Saatgutfirmen unvergleichlich größer als durch ein paar Tütchen mit wenigen Samen von seltenen Sorten.

2. Speziell für den Ökolandbau gezüchtete Sorten dürfen nicht länger durch einseitige Zulassungsanforderungen diskriminiert werden. Neue Züchtungstechnologien, die noch nicht als Gentechnik gelten, müssen auf dem Etikett für den Saat- und Pflanzgutkäufer erkennbar sein.

3. Auch geistige Eigentumsrechte müssen für den Käufer leicht erkennbar sein. Die Abhängigkeit von wenigen Marktführern wie Monsanto, Syngenta, Bayer, KWS und BASF wächst und wird bereits im EU-Parlament kontrovers diskutiert. Frei vermehrbare Sorten sind immer seltener im herkömmlichen Handel zu finden.

Erst kürzlich hatten Saatgut-Initiativen aus ganz Europa eine Erklärung an EU-Parlamentarier gerichtet. Vertreter von deutschsprachigen Organisationen und  Initiativen, die am 8. Symposium des Dachverbands Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt vom 29.11. bis 1.12. in Witzenhausen teilnahmen, bitten in diesen Tagen EU-Parlamentarier um Unterstützung ihrer Forderungen.

Erklärung der europäischen Saatgut-Initiativen: http://www.eu-seedlaw.net/pdf/Declaration_Vienna_2013-11_DE.pdf

Bundesratsbeschluss vom 8.11.2013 zur Reform des EU-Saatgutrechts

Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt, http://kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org
Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt e.V. (VEN) http://www.nutzpflanzenvielfalt.de/
Kampagne für Saatgutsouveränität http://www.saatgutkampagne.org/
 
Kontakte:
Susanne Gura, Vorstand des Dachverbands und 1.Vorsitzende, VEN,  gura@dinse.net, Tel.: 0177-6691400 oder 0228-9480670
Andreas Riekeberg, Kampagne für Saatgutsouveränität, info@saatgutkampagne.org, Tel.: 0170-1125764