Zum geplanten EU-Saatgutrecht werden voraussichtlich am 15. Juni 2026 die Trilog-Verhandlungen zwischen Ministerrat, Parlament und Kommission abgeschlossen. 141 Kleinstbetriebe aus der EU haben bereits im Mai an die Verhandenden appelliert, die Vielfaltserhaltung von den zusätzlichen Vorschriften auszunehmen, die sie auf einer eindrucksvollen Liste beigefügt haben. Die neue Verordnung will die Vorschriften für die Saatgutindustrie EU-weit vereinheitlichen, und u.a. zur Vielfaltserhaltung beitragen. Wenn Mikrobetriebe (Jahresumsatz unter 100.000 Euro), die auf Vielfaltsorten spezialisiert sind, davon nicht ausgenommen werden, würde die Vielfalt in der EU jedoch stark gefährdet.
Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt bittet in einem Brandbrief an den Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer dringend um Nachdruck im Ministerrat, diese spezialisierten Mikrobertriebe von der zusätzlichen Bürokratie auszunehmen. Schon als das neue Pflanzengesundheitsrecht den Pflanzenpass vorschrieb, haben viele diese Kleinstbetriebe ihre Webshops abgeschaltet und verkaufen seither Saatgut und Jungpflanzen nur noch direkt ab Hof oder auf Veranstaltungen, was das Pflanzengesundheitsrecht wegen des geringen Risikos ohne Pflanzenpass gestattet.
Weitere Vorschriften würden jeden Siebten zur m Aufgeben zwingen, und die übrigen würden ihre Vielfaltssorten reduzieren und verteuern müssen, wie eine Umfrage ergeben hatte. Demnach vermehren die Kleinstbetriebe jedes Jahr im Durchschnitt 150 Sorten von 40 Arten, in kleinsten Portionen. Weitere Verwaltungsauflagen wären eine zu große Belastung, schränke die Vielfalt ein, diene den interessierten Verbrauchern in keinster Weise, und laufe sogar den Zielen der geplanten Verordung zuwider.
Von jeglicher Bürokratie ausgenommen würden staatlich anerkannte Genbanken, die Samen vor allem für Züchtung und Forschung möglichst lange keimfähig halten, aber keine jährliche Aussaat und sortentypische Selektion leisten können, die -wie die Vereinten Nationen im internationalen Saatgutvertrag bestätigt haben - für die Vielfaltserhaltung ebenfalls erforderlich sind.
Die geplanten Bürokratie-Erleichterungen würden nur für gemeinnützige Organisationen gelten und hätten daher wenig Wirkung. Denn in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten verkaufen sie kein Saatgut, sondern informieren, wo welche Sorten verfügbar sind, und begleiten dies mit Fachdiskussion und Bildung. Die Vielfaltssorten werden überwiegend von Mikrobetrieben vermehrt und dabei durch jährliche Aussaat und sortentypische Selektion an Umweltveränderungen angepasst. Sie können steuerrechtlich aber nicht gemeinnützig sein. Die geplante Verordnung müsste daher auch für Mikrobetriebe Ausnahmen vorsehen, um in den kommenden Jahrzehnten massive Vielfaltsverluste zu vermeiden.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| BMLEH Dachverband 2026 06 10 Brandbrief.pdf | 185.58 KB |
| joint_microenterprise_letter_eu_seed_reform_2026.pdf | 156.44 KB |
| Bureaucracy Against Biodiversity Report May 2025.pdf | 1.38 MB |
